GeburtAnmeldefrist/Zuständigkeit Zur Anzeige der Geburt sind in nachstehender Reihenfolge verpflichtet: - Jeder Elternteil des Kindes, wenn er sorgeberechtigt ist. - Jede andere Person, die dabei zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist. Erforderliche Unterlagen: - Personalausweis - Reisepass - Geburtsbescheinigung der Hebamme / des Arzte - Familienstandsnachweis (in der Regel Stammbuch) Was ist nach Beurkundung der Geburt noch weiter zu beachten? Im Anschluss an die Beurkundung der Geburt übersendet das Standesamt der für den Wohnsitz der Eltern zuständigen Meldebehörde eine entsprechende Mitteilung. Sie müssen daher das Kind nicht dort anmelden. | Kontakt Verbandsgemeindeverwaltung Weißenthurm Kärlicher Straße 4 56575 Weißenthurm Telefon: 02637/913-0 E-Mail: info@vgwthurm.de Öffnungszeiten Bürgerbüro:
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