Verbandsgemeindekasse

  • Leistungsbeschreibung

    Die Verbandsgemeindekasse verwaltet die Gelder der Verbandsgemeinde sowie der Städte und Ortsgemeinden. Eingehende Rechnungen von Kunden werden nach Prüfung in den einzelnen Fachbereichen durch die Kasse überwiesen. Aber auch für alle Einnahmen, seien es Steuern, Abgaben, Beiträge oder sonstige Gebühren, die die Bürger zahlen müssen, ist die Kasse zuständig.

    Damit eine fehlerfreie Zuordnung und Verbuchung gewährleistet ist, ist es eine große Hilfe, wenn bei einer Überweisung immer das entsprechende Aktenzeichen oder die Bürgernummer angegeben wird.

    Sowohl für die Bürgerinnen und Bürger, als auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verbandsgemeindekasse ist es am einfachsten, wenn uns eine Einzugsermächtigung erteilt wurde. Wir ziehen die Forderungen dann pünktlich zum jeweiligen Fälligkeitstermin ein und sorgen für die richtige Zuordnung.

    Ein entsprechendes Formular für die Teilnahme am Lastschriftverfahren steht Ihnen hier zur Verfügung.

    Unsere Bankverbindungen finden Sie in der Fußzeile dieser Seite.

    Wenn Einnahmen nicht rechtzeitig eingehen ist es die Aufgabe der Verbandsgemeindekasse, diese zunächst anzumahnen und wenn es sein muss, auch zu vollstrecken. Dies sind für beide Seiten unangenehme Maßnahmen. Es empfiehlt sich daher in jedem Fall, Kontakt mit dem/der zuständigen Sachbearbeiter/in aufzunehmen, wenn Zahlungen, aus welchem Grund auch immer, verspätet oder nicht geleistet werden können.


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende