Öffentliche Bekanntmachungen
Die Umlegung nach dem Baugesetzbuch (BauGB) ist eines der wichtigsten Bodenordnungsverfahren zur Anpassung der Grundstücks- und Eigentumsstruktur an die Planung oder die Eigenart der näheren Umgebung (zulässige Nutzung). Die Umlegung ist ein gesetzliches Grundstückstauschverfahren, bei dem das Eigentum an Grundstücken zur Anpassung an die Festsetzungen des Bebauungsplanes so neu geordnet wird, dass für die bauliche und sonstige Nutzung zweckmäßig gestaltete Grundstücke entstehen.
Im Zusammenhang mit der Umlegung können auch baurechtlich nicht zulässige Grenzverläufe angepasst sowie Rechte an Grundstücken aufgehoben, geändert oder auch neu begründet werden.
Ein gesetzliches Umlegungsverfahren wird in der Regel vom Vermessungs- und Katasteramt betrieben.
Bekanntmachung
über die Unanfechtbarkeit des Umlegungsplans
Nach § 71 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634).in der jeweils geltenden Fassung wird bekanntgemacht, dass der Umlegungsplan für das Umlegungsgebiet „Westlich des Deutschpfädchens“ am 29.07.2025 unanfechtbar geworden ist.
Mit dieser Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümerinnen, Eigentümer und Erbbauberechtigten in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein (§ 72 BauGB).
Die Geldleistungen werden mit dieser Bekanntmachung fällig.
Die Berichtigung des Grundbuchs und des Liegenschaftskatasters wird bei den zuständigen Behörden veranlasst.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Die Bekanntmachung gilt zwei Wochen nach der ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.
Der Widerspruch kann
1. in elektronischer Form nach § 3a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes,
2. schriftformersetzend nach § 3a Abs. 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder
3. schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Umlegungsausschuss der Ortsgemeinde St Sebastian, Geschäftsstelle: Vermessungs‑ und Katasteramt Osteifel‑Hunsrück, Am Wasserturm 5a, 56727 Mayen erhoben werden.
Mayen, den 30.07.2025
(Siegel)
gez. Wiebke Böhm
Vorsitzendes Mitglied des Umlegungsausschusses
Hinweise:
Nähere Informationen zur formgebundenen elektronischen Kommunikation mit der die Umlegung durchführenden Stelle finden Sie unter https://vermka-osteifel-hunsrueck.rlp.de/de/wichtige-informationen/elektronische-kommunikation/
Hinweise zum Datenschutz finden Sie unter https://lvermgeo.rlp.de/de/wichtige-informationen/datenschutz/
Bekanntmachung des Beschlusses über die Aufstellung des Umlegungsplans
„Westlich des Deutschpfädchens“ in St. Sebastian
Nach § 69 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), in seiner jeweils geltenden Fassung, wird bekanntgemacht, dass der Umlegungsplan für das Umlegungsgebiet „Westlich des Deutschpfädchens“ nach Erörterung mit den Eigentümerinnen, Eigentümern und Erbbauberechtigten durch Beschluss am 06. März 2025 aufgestellt worden ist.
Der Umlegungsplan besteht aus der Umlegungskarte und dem Umlegungsverzeichnis.
Bis zur Grundbuchberichtigung kann der Umlegungsplan bei dem Umlegungsausschuss der Ortsgemeinde St Sebastian, Geschäftsstelle: Vermessungs- und Katasteramt Osteifel-Hunsrück, Am Wasserturm 5a, 56727 Mayen, nach telefonischer Vereinbarung von jedem, der ein berechtigtes Interesse darlegt, eingesehen werden.
Den an der Umlegung Beteiligten wird ein ihre Rechte betreffender Auszug aus dem Umlegungsplan mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zugestellt.
Mayen, den 12. März 2025
(Siegel)
Wiebke Böhm
Vorsitzendes Mitglied des Umlegungsausschusses