Bundestagswahl 2025
Eine Neuwahl findet im Falle der Auflösung des Deutschen Bundestages innerhalb von sechzig Tagen statt. Der Wahltag wird vom Bundespräsidenten festgelegt. Im Falle einer Neuwahl wird die Öffentlichkeit umgehend über die geltenden Termine und Fristen, wie z.B. zur Beantragung von Briefwahlunterlagen, informiert. Für die Wählerinnen und Wähler ergeben sich grundsätzlich gegenüber einer turnusgemäßen Bundestagswahl keine Änderungen. Bitte warten Sie vorerst mit der Beantragung von Briefwahlunterlagen weitere Bekanntmachungen ab. Aufgrund fehlender Unterlagen können diese ohnehin nicht früher bearbeitet werden.
Wir bitten um Verständnis.
Ihr Wahlbüro
Bundestagswahl 2025: Wahlhelferinnen und -helfer gesucht
Am 23. Februar 2025 soll ein neuer Bundestag gewählt werden. Freiwillige, die helfen, sind unverzichtbar für die Demokratie. Wer mit tatkräftiger Hilfe dazu beitragen möchte, dass eine mögliche vorgezogene Neuwahl des deutschen Parlamentes in der Verbandsgemeinde Weißenthurm durchgeführt werden kann, ist herzlich willkommen. Angesichts des besonderen und seltenen Wahlgangs wird es bestimmt ein spannender Wahltag.
Wahlhelferinnen und -helfer geben Stimmzettel aus, überprüfen Wahlberechtigungen, geben die Wahlurne frei und zählen am Ende die Stimmzettel aus. Näher an einer Wahl und damit an der Grundlage der Demokratie kann man nicht sein. Alle Wahlhelferinnen und -helfer sind hautnah am Abstimmungsgeschehen beteiligt. Und der Spaß kommt trotz des ernsthaften und wichtigen Hintergrunds in den Abstimmungslokalen auch nicht zu kurz. Wer mindestens 18 Jahre alt ist, in der VG Weißenthurm wohnt und die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, kann Wahlhelferin oder Wahlhelfer werden.
Alle, die am 23. Februar 2025 mit zum Wahlvorstand gehören möchten, sofern es zu Neuwahlen kommt, werden gebeten, sich im Rathaus bzw. Gemeindebüro ihrer Stadt bzw. Ortsgemeinde zu melden. Dort gibt es weitere Details zum Ablauf des Wahlsonntags und des Auszählungs- und Nachbereitungstages, zur zeitlichen Einteilung und zu den Aufwandsentschädigungen. Eins steht jedoch fest: Der Einsatz ist alles andere als umsonst!