Die Verbandsgemeinde Weißenthurm hat neben dem hauptamtlichen Ersten Beigeordneten zwei weitere ehrenamtliche Beigeordnete. Diese vertreten den Bürgermeister und den Ersten Beigeordneten im Verhinderungsfall. Sie werden vom Verbandsgemeinderat in der Reihenfolge der Vertretungsregelung für die Dauer einer Legislaturperiode (fünf Jahre) gewählt.
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