Kindertageseinrichtungen

Kindertageseinrichtungen

Kindertagesbetreuung  in der Verbandsgemeinde Weißenthurm 

Ein gelingendes Zusammenspiel von Betreuung, Begleitung, Beratung, Bildung und Förderung ist ein wichtiges Kriterium für eine gute Unterstützungsstruktur der Familien in der Verbandsgemeinde Weißenthurm. Die Kommunen entwickeln daher, gemeinsam mit der Kita gGmbH Koblenz als konfessionellen Träger im Kindertagesstättenbereich die Angebotsstruktur weiter fort.

Zwei Aspekte sind handlungsleitend bei der Fortentwicklung:

  1. Hinsichtlich der Qualität in den Einrichtungen bilden die „Erziehungs- und Bildungsempfehlungen des Landes Rheinland-Pfalz“ den Handlungsrahmen für die Weiterentwicklung der Einrichtungen.
  2. Hinsichtlich der vorhandenen Platzstruktur erfüllt die Verbandsgemeinde die Anforderungen des gesetzlichen Rechtsanspruchs zur Aufnahme in die Kindertagesbetreuung und entwickelt die darüber hinausgehenden Angebotsstrukturen kontinuierlich weiter fort.

Um eine sozialraumorientierte Betreuung der Kinder zu ermöglichen hat die Verbandsgemeinde fünf Planungsräume zur Bedarfsplanung geschaffen. Für die Ortsgemeinden Bassenheim, Kettig sowie die Städte Mülheim-Kärlich und Weißenthurm und für die drei Rheindörfergemeinden Kaltenengers, St. Sebastian und Urmitz wird jeweils ein bedarfsorientiertes Angebot vorgehalten. Alle Kinder, die ihren Hauptwohnsitz in dem jeweiligen Planungsraum haben, können vorrangig in die Kindertageseinrichtungen  aufgenommen werden. Ziel des umfangreichen Kita-Ausbau-Programmes in der Verbandsgemeinde Weißenthurm  ist es für ein sozialraum- und bedarfsorientiertes Angebot zu sorgen. 

Sie sollten Ihr Kind über unsere Anmeldeplattform „Little Bird“ direkt in einer in Ihrem Planungsraum liegenden Kindertagesstätte anmelden. Im Rahmen der Aufnahme sind dann neben dem Anmeldeformular ggf. noch weitere Unterlagen, zum Beispiel zur Berechnung der Elternbeiträge für die Inanspruchnahme eines Platzes für unter zweijährige Kinder oder eines Hortplatzes, einzureichen. 

Im Bedarfsfall erhalten Sie Informationen bei der jeweiligen Einrichtung oder beim Teilbereich 3.3. der Verbandsgemeindeverwaltung.

Rechtsanspruch: Wer hat Anspruch auf einen Kindergartenplatz?

Bereits seit dem 01.08.2010 haben die Kinder in Rheinland-Pfalz, ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr bis zum Schuleintritt einen Anspruch auf einen Kindergartenplatz. Ab dem 01.08.2013 besteht ein bundesweiter Rechtsanspruch für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung  oder in der Kindertagespflege. Der Rechtsanspruch bezieht sich jeweils auf einen Teilzeitplatz. Die Verbandsgemeinde als Gewährsträgerin für den Kindertagesstättenbereich entwickelt darüber hinaus, gemeinsam mit dem Landkreis Mayen Koblenz als zuständigem örtlichen Träger der Jugendhilfe ein bedarfsorientiertes Angebot an Ganztagsplätzen in den Kindertageseinrichtungen.

Kosten: Was kostet der Platz in einer Kindertagesstätte?

In Rheinland-Pfalz sind seit dem 01.08.2010 alle Kindergartenkinder, hierzu zählen die Kinder ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr bis zum Schuleintritt  beitragsfrei. Für Kinder unter zwei Jahren sind einkommensabhängig gestaffelte Krippenbeiträge zu zahlen. Auch Schulkinder, die in den Kindertagesstätten bzw. Horten betreut werden, sind beitragspflichtig. Der jeweilige Elternbeitrag ist in den aktuellen Beitragstabellen ersichtlich. Darüber hinaus entstehen Kosten für die Verpflegung Ihres Kindes im Rahmen der Ganztagsbetreuung im Kindergarten bzw. für die Verpflegung im Kinderhort.

Förderungen

Kinder aus Familien die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Grundsicherung, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach § 2 AsylbLG beziehen, haben Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BUT). Auch die Mittel des Sozialfonds ermöglichen einen Zuschuss zum Mittagessen. Den Antrag stellen Sie über Ihre Kindertageseinrichtung. Zu beachten ist, dass die Übernahme erst ab dem Zeitpunkt der Antragsstellung erfolgen kann.

Weitere Informationen finden Sie hier: 

Besser essen: So geht Gemeinschaftsverpflegung in der VG

Gesund, nachhaltig, regional und biologisch – so soll nach dem Willen der rheinland-pfälzischen Landesregierung das Essen in Kitas und Schulen im Land geprägt sein. Auch die Bundesregierung will bis Ende 2023 eine Ernährungsstrategie vorlegen, die Gemeinschaftsverpflegung mit in den Blick nimmt. Ziel ist, eine ressourcenschonende und pflanzenbetonte Ernährung zu fördern. Die Verbandsgemeinde Weißenthurm fördert in 16  Kindertageseinrichtungen, den Ganztagsbetreuungsangeboten an Grundschulen sowie im Schulzentrum Mülheim-Kärlich eine klimaschutzbewusste und gesundheitsförderliche Verpflegung der Kinder und Jugendlichen.

Kita ist ein wichtiger Lernort auch für die Entwicklung des eigenen Gesundheitsbewusstseins. Daher sieht das Konzept der VG vor, dass Kinder bereits in der Kita Grundlagen einer gesunden Ernährung kennenlernen. Maßgeblich sind dabei ausgewogene Angebote für das Frühstück und das Mittagessen. Sukzessive werden alle Kinder in sämtlichen kommunalen Kitas die Möglichkeit haben, eine entsprechende Verpflegung in Anspruch zu nehmen.

Gleichzeitig erhöht sich die tägliche Verweildauer der Kinder in den Schulen. Mit dem Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder ab dem Jahr 2026 wird die Bedeutung der Ernährung in der Schule weiter zunehmen. Bereits heute nehmen bis zu 50 Prozent der Schülerinnen und Schüler an den Schulen in der Verbandsgemeinde täglich ein warmes Mittagsessen im Rahmen von Ganztagsbetreuungsangeboten zu sich. 

Im Video der Landesregierung ist die VG Weißenthurm als Beispiel mit aufgenommen: