Kindertageseinrichtungen
Kindertagesbetreuung in der Verbandsgemeinde Weißenthurm
Wir arbeiten mit Kindern, deren Eltern und ihren Familien.
Wir bieten Raum für ganzheitliche Bildungsprozesse.
Wir gestalten familienergänzende und -entlastende Angebote in der Verbandsgemeinde Weißenthurm.
Wir begleiten und beraten Eltern in Erziehungsfragen.
Ein gelingendes Zusammenspiel von Betreuung, Begleitung, Beratung, Bildung und Förderung ist ein wichtiges Kriterium für eine gute Unterstützungsstruktur der Familien in der Verbandsgemeinde Weißenthurm. Die Verbandsgemeinde entwickelt daher gemeinsam mit der Kita gGmbH Koblenz als konfessionellen Träger im Kindertagesstättenbereich die Angebotsstruktur weiter fort.
Planungsräume und Anmeldung
Um eine sozialraumorientierte Betreuung der Kinder zu ermöglichen, hat die Verbandsgemeinde fünf Planungsräume zur Bedarfsplanung geschaffen. Für die Ortsgemeinden Bassenheim, Kettig sowie die Städte Mülheim-Kärlich und Weißenthurm und für die drei Rheindörfergemeinden Kaltenengers, St. Sebastian und Urmitz wird jeweils ein bedarfsorientiertes Angebot vorgehalten. Alle Kinder, die ihren Hauptwohnsitz in dem jeweiligen Planungsraum haben, können vorrangig in die Kindertageseinrichtungen aufgenommen werden. Ziel des umfangreichen Kita-Ausbau-Programmes in der Verbandsgemeinde Weißenthurm ist es, für ein sozialraum- und bedarfsorientiertes Angebot zu sorgen.
Sie können Ihr Kind über unsere Anmeldeplattform „Little Bird“ direkt in einer in Ihrem Planungsraum liegenden Kindertagesstätte anmelden. Im Rahmen der Aufnahme sind dann neben dem Anmeldeformular ggf. noch weitere Unterlagen, zum Beispiel zur Berechnung der Elternbeiträge für die Inanspruchnahme eines Platzes für unter zweijährige Kinder oder eines Hortplatzes, einzureichen.
Im Bedarfsfall erhalten Sie Informationen bei der jeweiligen Einrichtung oder beim Teilbereich 3.2. der Verbandsgemeindeverwaltung.
Rechtsanspruch: Wer hat Anspruch auf einen Kindergartenplatz?
Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr haben bis zum Schuleintritt einen Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung. Der Rechtsanspruch bezieht sich auf eine Betreuungsplatz über 7 Stunden mit dem Angebot eines warmen Mittagsessens. Die darüber hinausgehenden Angebote eines Vollzeitplatzes werden familienorientiert unterbreitet. Die Verbandsgemeinde als Gewährsträgerin für den Kindertagesstättenbereich entwickelt gemeinsam mit dem Landkreis Mayen Koblenz als zuständigem örtlichen Träger der Jugendhilfe das bedarfsorientierte Angebot der Kindertagesbetreuung in der Verbandsgemeinde kontinuierlich weiter.
Kosten: Was kostet der Platz in einer Kindertagesstätte?
In Rheinland-Pfalz besteht für Kinder ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr bis zum Schuleintritt eine Beitragsfreiheit. Für Kinder unter zwei Jahren sind einkommensabhängig gestaffelte Beiträge zu zahlen. Auch Schulkinder, die in den Kindertagesstätten bzw. Horten betreut werden, sind beitragspflichtig. Der jeweilige Elternbeitrag ist in den aktuellen Beitragstabellen ersichtlich. Darüber hinaus entstehen Kosten für die Verpflegung Ihres Kindes.
Förderungen
Kinder aus Familien die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Grundsicherung, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach § 2 AsylbLG beziehen, haben Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BUT). Auch die Mittel des Sozialfonds ermöglichen einen Zuschuss zum Mittagessen. Den Antrag stellen Sie über Ihre Kindertageseinrichtung. Zu beachten ist, dass die Übernahme erst ab dem Zeitpunkt der Antragsstellung erfolgen kann.
Besser essen: So geht Gemeinschaftsverpflegung in der VG
Gesund, nachhaltig, regional und biologisch – so gestaltet sich das Verpflegungsangebot in der Kindertagesbetreuung. Die Verbandsgemeinde Weißenthurm fördert in 16 Kindertageseinrichtungen, den Ganztagsbetreuungsangeboten an Grundschulen sowie im Schulzentrum Mülheim-Kärlich eine klimaschutzbewusste und gesundheitsförderliche Verpflegung der Kinder und Jugendlichen.
Kita ist ein wichtiger Lernort auch für die Entwicklung des eigenen Gesundheitsbewusstseins. Daher sieht das Konzept der VG vor, dass Kinder bereits in der Kita Grundlagen einer gesunden Ernährung kennenlernen. Maßgeblich sind dabei ausgewogene Angebote für das Frühstück und das Mittagessen.
Orientiert sind die Verpflegungskonzepte in den kommunalen Tagesbetreuungseinrichtungen in der Verbandsgemeinde an den Empfehlungen der „Deutschen Gesellschaft für Ernährung“
Im Video der Landesregierung ist die VG Weißenthurm als Beispiel mit aufgenommen:
Videodienste für die Dauer des Besuches erlaubenVideodienste erlaubenVideodienste nicht weiter zulassen
