Umlegungen

Öffentliche Bekanntmachungen

Die Umlegung nach dem Baugesetzbuch (BauGB) ist eines der wichtigsten Bodenordnungsverfahren zur Anpassung der Grundstücks- und Eigentumsstruktur an die Planung oder die Eigenart der näheren Umgebung (zulässige Nutzung). Die Umlegung ist ein gesetzliches Grundstückstauschverfahren, bei dem das Eigentum an Grundstücken zur Anpassung an die Festsetzungen des Bebauungsplanes so neu geordnet wird, dass für die bauliche und sonstige Nutzung zweckmäßig gestaltete Grundstücke entstehen.

Im Zusammenhang mit der Umlegung können auch baurechtlich nicht zulässige Grenzverläufe angepasst sowie Rechte an Grundstücken aufgehoben, geändert oder auch neu begründet werden.

Ein gesetzliches Umlegungsverfahren wird in der Regel vom Vermessungs- und Katasteramt betrieben.
Die Veröffentlichungen in Bezug auf die aktuellen Umlegungen sind der beigefügten Dateien zu entnehmen.