Stadtkernsanierung Weißenthurm


Nachdem das förmlich festgelegte Sanierungsgebiet „Stadtkern Weißenthurm“ der Stadt Weißenthurm mit Veröffentlichung der Aufhebungssatzung am 02.10.2019 rechtskräftig aufgehoben wurde, hat am 22.09.2020 der Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich Osteifel-Hunsrück im Rathaus der Stadt Weißenthurm getagt.

Anlass der Gutachterausschusssitzung war die Ermittlung der sanierungsbedingten Bodenwerterhöhungen für das Sanierungsgebiet. Auf Grund des Ergebnisses dieser Sitzung hat  der Gutachterausschuss mit Datum vom 09.02.2021 ein zonales Verkehrswertgutachten erstellt, welches die Bodenwerterhöhung der im Sanierungsgebiet liegenden Grundstücke festgestellt. Für diese Bodenwerterhöhung haben die Grundstückseigentümer einen Geldbetrag an die Stadt zu zahlen. Dieser Betrag wird als Ausgleichsbetrag bezeichnet. Der Ausgleichsbetrag stellt den Wertzuwachs des Grund und Bodens dar, der durch die mit nicht unerheblichen Bundes-, Landes- und städtischen Finanzmitteln finanzierte Stadtsanierung, erzielt wurde.

Diejenigen Grundstückseigentümer, die zum Zeitpunkt der Aufhebung der Sanierungssatzung am 02.10.2019 im Grundbuch als Eigentümer eingetragen waren, sind zur Zahlung des Betrages verpflichtet; auch wenn danach eine Eigentumsübertragung, insb. Weiterveräußerung des Grundstücks stattgefunden hat. Die Erhebung erfolgt durch Beitragsbescheid, jedoch erhalten Sie im Vorfeld einen Vorabbescheid, der gleichzeitig als Anhörung dient.