Förderung für Weiterbildungsassistenz in Bassenheimer Hausarztpraxis


Seit 2019 setzt sich die Verbandsgemeinde Weißenthurm aktiv für eine zukunftsfähige medizinische Versorgung ein und fördert seitdem zunächst die Übernahme und Modernisierung von Hausarztpraxen, seit 2021 auch von Facharztpraxen. Außerdem unterstützt die Verwaltung junge Ärztinnen und Ärzte. Jüngstes Beispiel ist die Weiterbildungsassistentin Daniela Schrader, die in der Hausarztpraxis Anja Klinghuber in Bassenheim tätig ist. Der Bürgermeister der VG Weißenthurm, Thomas Przybylla, stattete dem Team mit Kristina Uerz von der VG-Wirtschaftsförderung einen Besuch ab.

Es ist bereits die dritte Weiterbildungsstelle, die die VG Weißenthurm in der Bassenheimer Praxis fördert. Bereits von Mai 2020 bis April 2022 und noch einmal von Juli 2024 bis Juni 2025 waren Nachwuchsmediziner von der Verwaltung unterstützt worden. Seit Juli 2025 ist nun Daniela Schrader in der Praxis Anja Klinghuber tätig, um sich zur Hausärztin weiterzubilden. „Die Förderung ist für unsere Praxis eine große Unterstützung und ermöglicht es uns, die junge Ärztin gezielt zu fördern und gleichzeitig eine kontinuierliche Versorgung unserer Patientinnen und Patienten sicherzustellen“, sagte Klinghuber. Vier Jahre lang wird Schrader, die aus Urmitz stammt, die Weiterbildung in Bassenheim absolvieren. Bereits Anfang nächsten Jahres wird ein weiterer Weiterbildungsassistent das Team der Hausarztpraxis verstärken. Für den Bundeswehrangehörigen benötigt Anja Klinghuber jedoch keine weiteren finanziellen Hilfen der VG Weißenthurm.

Für die Verwaltung ist das umfassende Förderprogramm zur Stärkung und Sicherung der ärztlichen Versorgung in der VG Weißenthurm ein wichtiger Schwerpunkt. „Mit dieser Unterstützung stärken wir die Praxen, machen die Region attraktiver für Ärztinnen und Ärzte und sichern gleichzeitig die Versorgung vor Ort“, betonte Przybylla. Kristina Uerz ergänzte: „Auch die Zuwendungen bei Praxisübernahmen und für Modernisierungen sind für uns ein wichtiger Beitrag zur Sicherung der ärztlichen Versorgung für alle Bürgerinnen und Bürger.“