Kettig

Kettig

Richtlinien zur Vergabe von Bauplätzen in der Ortsgemeinde Kettig

Gemeindeeigener Bauplatz zu veräußern

Die Ortsgemeinde Kettig bietet den gemeindeeignen Bauplatz in der Ochtendunger Straße 80 in Kettig zum Kauf an.

Plan mit eingezeichnetem Grundstück, das zum Verkauf steht.

Das Grundstück Gemarkung Kettig, Flur 6, Parzelle 777 ist 413 qm groß und kostet 320 €/qm, mithin insgesamt 132.160,00 € inklusive aller anfallenden erstmaligen Erschließungskoten (diese belaufen sich auf 26.359,64 €). Die mögliche Bebauung richtet sich nach dem Bebauungsplan „Ende Ochtendunger Straße“. Der Verkauf dient der Schaffung von selbst bewohntem Eigenheim. 

Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 18.09.2025 Richtlinien zur Vergabe von Bauplätzen in der Ortsgemeinde Kettig beschlossen. Diese finden auf die Vergabe des oben genannten Bauplatzes Anwendung.







Interessenten können sich bis zum 24.11.2025, 12.00 Uhr in schriftlicher Form unter Beifügung des Bewerbungsbogens und aller geforderten Nachweise bei den unten genannten Stellen bewerben:

Postanschrift: Verbandsgemeindeverwaltung Weißenthurm
                       Kärlicher Str. 4
                       56575 Weißenthurm

                       Fax: 02637 / 913150
                       E-Mail: corinna.ecker@vgwthurm.de

                       oder

                       Ortsgemeinde Kettig
                       Hauptstr. 2
                       56220 Kettig
                       Fax: 02630 / 2176
Nachträglich eingegangene Bewerbungen oder unvollständige Bewerbungen können nicht mehr berücksichtigt werden.