Ausweispflicht befreien

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Die zuständige Personalausweisbehörde kann Personen von der Ausweispflicht befreien,

    1. für die ein Betreuer oder eine Betreuerin nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist oder die handlungs- oder einwilligungsunfähig sind und von einem oder von einer mit öffentlich beglaubigter Vollmacht Bevollmächtigten vertreten werden,
    2. die voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind oder
    3. die sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können.
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Weißenthurm

    Wenn sie eine Person als Bevollmächtigte/r von der Ausweispflicht befreien wollen, müssen sie dieses Formular mitbringen:

    Befreiung Ausweispflicht

    Der Bevollmächtigte muss den alten Ausweis der Person und die Vorsorgevollmacht mitbringen.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Keine.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Keine.

  • Rechtsgrundlage