Spielbank: Zulassung beantragen

  • Leistungsbeschreibung

    Um in Rheinland-Pfalz eine Spielbank betreiben zu können, ist eine Erlaubnis notwendig.

    Eine Erlaubnis wird ausschließlich auf Grundlage einer öffentlichen europaweiten Ausschreibung nach Maßgabe des Spielbankgesetzes Rheinland-Pfalz erteilt. Der Ausschreibung können die erforderlichen Inhalte eines Antrags entnommen werden. Der Erlaubnisantrag ist beim Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz zu stellen.

    Gemäß dem Spielbankgesetz kommen als Hauptspielbetriebe die Standorte Bad Neuenahr-Ahrweiler und Mainz in Betracht. In Bad Dürkheim und Nürburg kann zudem je ein Zweigspielbetrieb der Spielbank Bad Neuenahr-Ahrweiler, in Bad Ems und Trier je ein Zweigspielbetrieb der Spielbank Mainz zugelassen werden.

    Eine Spielbankerlaubnis wird für 10 Jahre erteilt. Sie kann auf Antrag einmalig um bis zu 5 Jahre verlängert werden.

    Die Erteilung einer Erlaubnis außerhalb einer öffentlichen Ausschreibung ist nicht möglich.

  • Teaser

    Wer eine Spielbank betreiben will, benötigt eine Erlaubnis.

  • Verfahrensablauf

    Die Zulassung wird nur aufgrund einer öffentlichen Ausschreibung der  zuständigen Stelle erteilt. Nur im Rahmen dieses Verfahrens können Sie einen Antrag stellen. Die Zulassung wird nur aufgrund einer öffentlichen Ausschreibung der  zuständigen Stelle erteilt. Nur im Rahmen dieses Verfahrens können Sie einen Antrag stellen.

  • Voraussetzungen

    • Vollständiger Antrag nach Maßgabe der Anforderungen der öffentlichen Ausschreibung.
    • Genehmigung für einen Hauptspielbetrieb ist lediglich für Standorte in Neuenahr-Ahrweiler und Mainz möglich
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Der Antrag hat die in der öffentlichen Ausschreibung genannten Inhalte zu umfassen.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Gebühr: 5000,00-100000,00 €
    Vorkasse: Nein

  • Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Antragsvolumen und eventueller Nachfragen/ Nachreichungen. Üblicherweise dauert das Auswahlverfahren mehrere Monate.

  • Rechtsgrundlage

  • Anträge / Formulare

    • keine Formulare vorhanden
    • Onlineverfahren nicht möglich
    • Schriftlicher Antrag ist erforderlich
    • Persönliches Erscheinen ist nicht erforderlich

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende