Sterbefall auf deutschem Seeschiff beurkunden
Leistungsbeschreibung
Verstirbt eine Person während einer Reise auf einem Seeschiff, das die deutsche Bundesflagge führt, beurkundet das Standesamt I in Berlin den Tod.
Dazu verfasst die Schiffsführerin oder der Schiffsführer ein Protokoll, das sie oder er an das Standesamt I in Berlin sendet.
Sie müssen den Tod bei der Schiffsführerin oder dem Schiffsführer melden, wenn Sie bei dem Sterbefall anwesend waren oder ihn bemerkt haben.
Die Beurkundung im deutschen Sterberegister erfolgt in jedem Fall, auch wenn die verstorbene Person nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.
Im Standesamt I erhalten Sie als Familienmitglied oder als Person mit einem berechtigten Interesse auch die Sterbeurkunde der verstorbenen Person.
Zuständige Stelle
- Zuständig für den Antrag ist das Standesamt, in dessen Bereich die verstorbene Person ihren (letzten) Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hatte.
- Hatte die verstorbene Person keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, ist das Standesamt zuständig, in dessen Bereich Sie als antragstellende Person Ihren Wohnsitz haben oder zuletzt hatten oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
- Trifft keine der vorgenannten Alternativen zu, können Sie den Antrag beim Standesamt I in Berlin stellen.
Voraussetzungen
- Der Sterbefall hat sich auf einem deutschen Seeschiff während einer Reise ereignet.
Rechtsgrundlage