Reisepass Ausstellung erstmalig für Minderjährige

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Dem Antrag von Minderjährigen muss von beiden Elternteilen (solange sie das gemeinsame Sorgerecht ausüben) schriftlich zugestimmt werden. Bei unverheirateten oder geschiedenen Eltern kann die Zustimmung von dem Elternteil erteilt werden, dem das Familiengericht die alleinige elterliche Sorge für das Kind übertragen hat. Der Beschluss des Familiengerichts muss bei der Antragstellung vorgelegt werden.

    Weiterhin ist es möglich, dass bei Minderjährigen ein Elternteil bei der Beantragung, das andere Elternteil bei der Abholung unterschreibt.

  • Verfahrensablauf

    Der Antragsteller muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller muss lediglich unterschreiben.

    Die persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Die Identität kann durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachgewiesen werden. Dies ist in aller Regel der Personalausweis.

    Dagegen kann der Reisepass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
    • ggf. ist eine Personenstandsurkunde (Geburts-/ Heiratsurkunde) erforderlich, z.B. bei Unklarheiten der Namensschreibweise
    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Weißenthurm

    Es muss mindestens ein Erziehungsberechtigter mit seinem Ausweisdokument anwesend sein. Wenn der andere Erziehungsberechtigte an dem Tag verhindert ist, muss eine Einverständniserklärung Passbeantragung und eine Ausweiskopie von der verhinderten Person vorliegen.

    Wenn sich der Familienname einer/eines Minderjährigen von dem Familiennamen mindestens einer sorgeberechtigten Person unterscheidet, können auf Antrag auf Einbringung eines amtlichen Aufklebers alle sorgeberechtigten Personen im Pass der/des Minderjährigen auf der für amtliche Vermerke vorgesehenen Seite eingetragen werden.

    Das biometrische Passfoto kann ab einer Körpergröße von mindestens 1,30 m auch direkt vor Ort an unserem Selbstbedienungsterminal gemacht werden. Beachten Sie bitte, dass kein Passfoto gedruckt und somit ausgehändigt werden kann. Die Nutzungsgebühr liegt bei 8 €. 

    Selbstverständlich sind Sie nach wie vor frei in Ihrer Wahl, ob Sie den Fotografen aufsuchen oder das Terminal nutzen.  

  • Welche Gebühren fallen an?

    Gebühr: 37,50 €
    Vorkasse: Nein
    Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren

    Gebühr: 59,50 €
    Vorkasse: Nein
    Reisepass für Vielreisende (mit 48 Seiten)

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Geltungsdauer: 6 Jahre. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.

  • Bearbeitungsdauer

    4 Wochen.

  • Rechtsgrundlage

  • Anträge / Formulare

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Weißenthurm

    Einverständniserklärung Passbeantragung

  • Was sollte ich noch wissen?

    Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.