Personalausweis wegen Namensänderung nach Scheidung neu beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Nach einer Namensänderung ist Ihr Personalausweis ungültig. Wenn Sie Ihren Familiennamen zum Beispiel nach einer Scheidung oder der Aufhebung einer Lebenspartnerschaft ändern lassen, müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen.

    Es gibt eine Ausnahme: Solange Sie ein gültiges Passdokument, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass, mit dem neuen Namen besitzen, ist die Beantragung eines Personalausweises mit dem neuen Namen freiwillig.

    Sind von der Änderung des Familiennamens auch Ihre Kinder betroffen, werden auch deren Personalausweise und Reisepässe mit dem alten Namen ungültig. Bei Kindern unter 16 Jahren ist die Beantragung eines neuen Personalausweises mit dem neuen Namen freiwillig.

    Sie können den Antrag bei Ihrem Bürgeramt am Hauptwohnsitz stellen.

    Alle Personalausweise verfügen automatisch über die Online-Ausweisfunktion. Bei ab Juli 2017 ausgestellten Personalausweisen ist diese Funktion generell aktiviert. Damit können Sie sich bei online angebotenen Dienstleistungen mit hohem Vertrauensniveau gegenüber Behörden und Unternehmen ausweisen, sobald Sie eine selbstgewählte sechsstellige PIN gesetzt haben. Den Online-Ausweis dürfen Sie nach Ihrem 16. Geburtstag verwenden.

    Wenn Sie Ihren Personalausweis beantragen, werden die Abdrücke Ihrer beiden Zeigefinger auf dem Chip des Ausweises gespeichert. Kinder unter 6 Jahren sind von dieser Regelung ausgeschlossen.

  • Voraussetzungen

    • Sie haben nach der Scheidung einen neuen Familiennamen angenommen.
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • alter Personalausweis oder Reisepass mit dem alten Namen
    • falls vorhanden: gültiger Reisepass mit dem neuen Namen
    • Scheidungsurkunde
    • Bescheinigung über die Namensführung vom Standesamt
    • biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister, also beispielsweise einer Fotografin oder einem Fotografen
    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Weißenthurm

    Biometrische Fotos für Identitätsdokumente dürfen nur noch von zertifizierten Fotostudios angefertigt werden, die einen sicheren, digitalen Übermittlungsweg zur Behörde nutzen. Das Foto muss über einen QR-Code abrufbar und darf nicht älter als 6 Monate sein.

    Alternativ können sich Bürgerinnen und Bürger der Verbandsgemeinde (VG) Weißenthurm vor Ort / im Rathaus mit einem speziellen Aufnahmegerät fotografieren lassen. Für das Foto werden 6 Euro zusätzlich zur Grundgebühr des jeweiligen Ausweisdokumentes fällig. Beachten Sie bitte, dass kein Passfoto gedruckt und somit ausgehändigt werden kann.

  • Rechtsgrundlage