Führerschein
Leistungsbeschreibung
Für Führerscheinangelegenheiten ist grundsätzlich der Kreis Mayen-Koblenz zuständig. Die Verbandsgemeinde Weißenthurm ermöglicht Bürgerinnen und Bürger jedoch, verschiedene Anträge zu stellen oder einen Umtausch der Dokumente vorzunehmen:
- Erstantrag Führerschein ab 18 Jahren oder begleitetes Fahren ab 17 Jahren
- Verlängerungen Führerschein LKW oder Bus
- Erweiterung Führerschein / Umschreibung von Dienstfahrerlaubnis
- Internationale Fahrerlaubnis
- Antragsstellung Kontrollgerätekarte (Fahrerkarte, Unternehmerkarte, Werkstattkarte)
- Umtausch Fahrerlaubnis
- Führerscheinantrag nach Verlust
- Führerscheinantrag nach Diebstahl
Bitte um Beachtung:
Sollte ein vorläufiges Dokument benötigt werden, wenden Sie sich bitte direkt an die Führerscheinstelle.
Das aktuelle biometrische Lichtbild muss ausgedruckt mitgebracht werden (kann nicht Vorort gemacht werden)
Für Ihr Anliegen ist eine Online-Terminvereinbarung möglich.
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Weiterführende Informationen
Führerscheinangelegenheiten fallen grundsätzlich in die Zuständigkeit des Kreises Mayen-Koblenz.