Grundschulkinder: VG Weißenthurm gut auf Ganztagsanspruch vorbereitet


Familien in der Verbandsgemeinde Weißenthurm können sich auf eine verlässliche Betreuung ihrer Grundschulkinder verlassen. Ganztagsförderungsgesetz heißt die Richtlinie, auf deren Grundlage ab August 2026 bundesweit ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter gilt. Dass dieser Anspruch erst sukzessive beginnend mit dem ersten Schuljahr, in den kommenden Jahren aufwächst ist für Familien in der Verbandsgemeinde Weißenthurm kein Problem, denn dort ist dieser Rechtsanspruch bereits heute erfüllt.

An fünf Tagen in der Woche jeweils bis zu acht Stunden können Grundschülerinnen und -schüler bereits heute und auch in der Zukunft betreut werden. In den Städten und Ortsgemeinden der VG steht dafür ein bewährtes und gut ausgebautes Betreuungsangebot zur Verfügung. Mit Hortplätzen, Ganztagsschulen und betreuenden Grundschulen gibt es hervorragende Möglichkeiten, um Familien Planungssicherheit zu geben. So gibt es an der Bassenheimer Grundschule ein „Pädagogisches Nachmittagsbetreuungsangebot“, das bereits heute rund die Hälfte der SchülerInnen der Grundschule besuchen. Das Angebot der Ganztagsschule steht in Weißenthurm und in Mülheim zur Verfügung. In Horten werden Grundschulkinder in Kärlich, Kettig und in Urmitz / Bahnhof betreut, während in Kaltenengers und St. Sebastian ebenfalls „Pädagogische Nachmittagsbetreuungsangebote“ vorgehalten werden. Auch dort können Eltern zudem ihren Nachwuchs, wie an allen anderen Schulstandorten in der „Betreuenden Grundschule“ anmelden. Diese ermöglicht die Abdeckung von Betreuungsbedarfen beispielsweise vor Unterrichtsbeginn oder bis um 14.00 Uhr. „Aktuell erleben wir bereits heute Nutzungsquoten im Ganztag von bis zu 65 Prozent der Schülerinnen und Schüler“, berichtet der Leiter des Fachbereichs Jugend, Familie und Bildung, Sven Normann.

Während die Ganztagsschule kostenfrei ist, legt die Kosten für die Betreuungsangebote die VG und für den Hort der Kreis Mayen-Koblenz fest. Wie in allen Bildungseinrichtungen in Trägerschaft der VG Weißenthurm und der Stadt- und Ortsgemeinden kostet das Mittagessen auch im Grundschulbereich pro Kind 2 Euro. Den Rest der Kosten übernehmen die Kommunen. Seit Veröffentlichung des Ganztagsförderungsgesetzes hat die Verwaltung frühzeitig mögliche notwendige Entwicklungen geprüft. „Mit Blick auf den kommenden Rechtsanspruch haben wir die Zeit genutzt, um die Betreuungsstrukturen in unserer Verbandsgemeinde gezielt zu stärken“, erklärt Normann. Dabei wurden sowohl die räumlichen Anforderungen als auch der zukünftige Personalbedarf analysiert. „Unser Ziel war und ist es, Familien ein verlässliches und qualitativ gutes Angebot zu bieten“, fügt der Fachbereichsleiter hinzu.

Auch den Ganztagsanspruch in den Ferien kann die VG Weißenthurm bereits abdecken. Die Angebote der kommunalen Jugendarbeit, an denen regelmäßig rund 1400 Kinder und Jugendliche im Jahresverlauf teilnehmen, haben eine Fünf-Tage-Struktur von 7.30 bis 16.00 Uhr und sind somit ebenfalls rechtsanspruchserfüllend.

Auch Bürgermeister Thomas Przybylla zeigt sich zufrieden mit dem erreichten Stand: „Für uns stehen die Kinder und Familien in der Verbandsgemeinde im Mittelpunkt, mit unserem bestehenden Betreuungsnetz erfüllen wir den kommenden Rechtsanspruch bereits heute und schaffen gute Voraussetzungen für Bildung und Betreuung vor Ort.“ Auch weiterhin wird die Verwaltung die Entwicklung der Betreuungsbedarfe aufmerksam begleiten, um entsprechend zu reagieren und auch in Zukunft ein hochwertiges und verlässliches Betreuungsangebot sicherzustellen.

Mit dem Kitaportal „Little Bird“ und dem Jugendportal „Thats it“ stellt die Verbandsgemeinde zudem eine umfassend digitalisierte Informations- und Anmeldeplattformen für die Anmeldung der Kinder zu den diversen Angeboten der Betreuung zur Verfügung und erleichtert so den Familien in der VG nicht nur die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, sondern ermöglicht auch die zeitlich unabhängige Information und Anmeldung zu den vielfältigen Angeboten in der Kommune.