Gewerbesteuer bezahlen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Sie sind eine Einzelperson und erzielen mit Ihrem inländischen Gewerbebetrieb einen Gewerbeertrag von mehr als EUR 24.500? Dann liegen Sie über dem Freibetrag und müssen bei Ihrem Finanzamt eine elektronische Gewerbesteuererklärung abgeben. Darin erklären Sie, wie hoch Ihr Gewerbeertrag im Erhebungszeitraum – also im abgelaufenen Kalenderjahr – war. 

    Zudem erklären Sie ausgehend von Ihrem Gewinn oder Verlust – Einnahmen abzüglich Ausgaben – weitere Hinzurechnungen oder Kürzungen.

    Außerdem geben Sie an, in welcher Gemeinde Sie Ihr Gewerbe betreiben. Anschließend erhalten Sie vom Finanzamt einen Bescheid über den sogenannten Gewerbesteuermessbetrag.

    Den Gewerbesteuermessbetrag ermittelt das Finanzamt, indem es den Gewerbeertrag mit der Steuermesszahl von 3,5 Prozent multipliziert. Dieser Messbetrag ist die Grundlage für die Höhe der Gewerbesteuer.

    Das Finanzamt informiert die Gemeinde, in der Sie Ihr Gewerbe betreiben, über den Gewerbesteuermessbetrag. Sie erhalten anschließend einen Bescheid über die von Ihnen zu zahlende oder die von der Gemeinde an Sie zu erstattende Gewerbesteuer.

    Die Gemeinde errechnet die Gewerbesteuer aus dem Gewerbesteuermessbetrag des Finanzamtes multipliziert mit dem Gewerbesteuer-Hebesatz der Gemeinde. Jede Gemeinde bestimmt ihren Hebesatz selbst.

    Die Gemeinde entscheidet mit dem Bescheid über die Gewerbesteuer auch über die in Zukunft von Ihnen zu zahlenden Vorauszahlungen der Gewerbesteuer für den nachfolgenden Erhebungszeitraum.

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Weißenthurm

    Aktuelle Gewerbesteuerhebesätze in der Verbandsgemeinde Weißenthurm:

     Stadt / Ortsgemeinde Gewerbesteuerhebesatz
     Bassenheim

    380 v.H.
     Kaltenengers

    380 v.H.
     Kettig

    380 v.H.
     Mülheim-Kärlich

    380 v.H.
     St. Sebastian

    380 v.H.
     Urmitz

    380 v.H.
     Weißenthurm

     380 v.H.


    Die Steuer ist grundsätzlich in 4 Raten abzuführen, welche terminlich festgelegt sind.

    Die Vorauszahlungen sind jeweils zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. eines Jahres fällig. Ausnahmen gibt es bei Kleinbeträgen, die in 2 Raten oder in einem Gesamtbetrag zu begleichen sind. Nachzahlungen sind spätestens 4 Wochen nach Erhalt des Steuerbescheids zu begleichen.

    Genauere Informationen entnehmen Sie bitte Ihrem Steuerbescheid.

    Bitte machen Sie von der Möglichkeit einer Einzugsermächtigung Gebrauch. Ein entsprechendes Online-Formular steht Ihnen hier zur Verfügung: SEPA-Lastschriftmandat

  • Rechtsgrundlage

  • Anträge / Formulare

    Formulare vorhanden: Nein
    Schriftform erforderlich: Nein
    Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Online-Dienste vorhanden: Ja

    Die Gewerbesteuererklärung muss elektronisch übermittelt werden. 

    Die dafür benötigte Steuersoftware gibt es bei vielen kommerziellen Anbietern. Die Gewerbesteuererklärung kann aber auch kostenfrei über das Online-Portal der Finanzverwaltung (ELSTER) erstellt und übermittelt werden.

  • Was sollte ich noch wissen?

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende