Für den Besuch des Rathauses gilt 3G-Regelung


Ab dem heutigen Montag, 6. Dezember, gilt für Besucherinnen und Besucher der Verbandsgemeindeverwaltung Weißenthurm die 3G-Regel: Zutritt haben dann Personen, die geimpft, genesen oder getestet sind. Das sieht die seit dem 4. Dezember geltende, aktuelle Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz vor.

Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verbandsgemeinde (VG) Weißenthurm gilt bereits seit dem 24. November, dass nur geimpfte, genesene oder getestete Personen zur Arbeit kommen können. Jetzt weitet das Land die Regelung auch auf Besucherinnen und Besucher von öffentlichen Verwaltungen aus. Wer nicht immunisiert ist, muss ein Zertifikat über einen negativen Antigen-Test von einer registrierten Teststelle vorlegen. Gültig ist auch ein höchstens 48 Stunden zurückliegender PCR-Test, der aussagt, dass keine Corona-Infektion vorliegt. 

Eine Übersicht über Teststationen in der VG Weißenthurm ist abrufbar unter www.corona.rlp.de/de/testen/ 

Ein Schnelltest vor Ort ist nicht möglich.

Unabhängig von den Nachweisen über Genesung, Impfung oder Test ist für den Besuch in der Verwaltung die Vereinbarung eines Termines erforderlich. Reservierungen sind online möglich über die VG-Internetseite www.vgwthurm.de oder telefonisch unter 02637 / 913-0.