Jetzt Antrag einreichen: Förderung der Vereinsjugendarbeit


Zur Unterstützung der Vereinsjugendarbeit fördert die VG Weißenthurm die Vereine jährlich. Die Kriterien der Förderung sehen vor, dass jeder Verein, der mindestens ein Kind oder einen Jugendlichen bis 18 Jahren als Mitglied hat, zur Förderung der Jugendarbeit einen pauschalen Zuschuss in Höhe von 200 Euro erhält. Sind unter den Mitgliedern mindestens zehn Kinder oder Jugendliche, fließen weitere fünf Euro pro Kind bzw. Jugendlichen. Maßgebend sind die Mitgliederzahlen zum Stichtag 31. Dezember des Vorjahres. Bis zum 12. Dezember 2026 können Vereine die Förderung beantragen. Dies kann ganz bequem online erfolgen. 

Ansprechperson für weitere Auskünfte und Kontakte: Lena Beck, E-Mail: vereine@vgwthurm.de