Urmitz

Urmitz

Richtlinien zur Vergabe von Bauplätzen in der Ortsgemeinde Urmitz:

Baugebiet „Südlicher Ortsrand“

 In der Ortsgemeinde Urmitz befindet sich das Baugebiet „Südlicher Ortsrand“ in der Planung. Der hierfür erforderliche Bebauungsplan befindet sich im Verfahren. Die 28. Änderung des Flächennutzungsplanes ist bereits seit dem 22.01.2021 wirksam

Die Grundstücke befinden sich vollständig im Privateigentum, sodass die Ortsgemeinde selbst keine Grundstücke zur Veräußerung erhalten wird.

Bei der Ortsgemeinde Urmitz wird dennoch eine Interessentenliste geführt, für den Fall, dass private Grundstückseigentümer/innen ihre Grundstücke veräußern möchten. Für eine Eintragung in die Interessentenliste ist sich unmittelbar an die Ortsgemeinde Urmitz zu wenden (Tel-Nr.: 02630/7048).