Impressum

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Die Verbandsgemeinde Weißenthurm ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.

Sie wird vertreten durch Bürgermeister Thomas Przybylla. 

Verbandsgemeindeverwaltung Weißenthurm
Kärlicher Straße 4
56575 Weißenthurm
Telefon: 02637 / 913-0
Fax: 02637 / 913-100
E-Mail: info@vgwthurm.de
Internet: www.vgwthurm.de

Verantwortlich für den Inhalt nach § 5 Telemediengesetz (TMG) und § 55 Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien (RStV):

Verbandsgemeindeverwaltung Weißenthurm
Kärlicher Str. 4
56575 Weißenthurm
Telefon: 02637 / 913-0
Fax: 02637 / 913-100
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Aufsichtsbehörde der Verbandsgemeindeverwaltung Weißenthurm:

Kreisverwaltung Mayen-Koblenz
Bahnhofstr. 9
56068 Koblenz
Telefon: 0261 / 108-0
Fax: 0261 / 35860
E-Mail: info@mayen-koblenz.de
Internet: www.mayen-koblenz.de 

Redaktion:

Pressestelle
Kärlicher Str. 4
56575 Weißenthurm
Telefon: 02637 / 913-202
Fax: 02637 / 913-100
E-Mail: presse@vgwthurm.de 

Technische Umsetzung / Layout:

Chamaeleon AG
Robert-Bosch-Straße 12 / Haus IV
56410 Montabaur
Telefon: 02602 / 101 69-0
Fax: 02602 / 101 69-101
E-Mail: info@chamaeleon.de
Internet: www.chamaeleon.de

Wichtig: 

Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite(n) ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann - so das Landgericht - nur verhindert werden, indem man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Wir haben auf unseren Seiten viele Links zu anderen Seiten im Internet gesetzt. Dies trägt unserer Meinung nach zu einer breiteren Akzeptanz und besseren Information der Internet-Benutzer bei. Für all diese Links gilt jedoch: Wir möchten ausdrücklich betonen, dass wir keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten Seiten haben. Deshalb distanzieren wir uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf dieser Homepage. Diese Erklärung gilt für alle auf unserer Homepage ausgebrachten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen die Banner/Links führen. Wir bitten um Beachtung und Verständnis. 

 

Aktualisierung/Haftung: 

Die Verbandsgemeindeverwaltung Weißenthurm ist bemüht, für die Richtigkeit und Aktualität aller auf ihrer Website enthaltenen Informationen und Daten zu sorgen. Eine Haftung oder Garantie für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen und Daten ist jedoch ausgeschlossen. In keinem Fall wird für Schäden, die sich aus der Verwendung der abgerufenen Informationen ergeben, eine Haftung übernommen. 

 

Grundsätze der elektronischen Kommunikation mit der Verbandsgemeindeverwaltung Weißenthurm

Die Verbandsgemeindeverwaltung Weißenthurm eröffnet unter den nachfolgenden Bedingungen einen Zugang zur Übermittlung elektronischer Dokumente: 

I. Zugangseröffnung für die elektronische Kommunikation

Die rechtsverbindliche elektronische Kommunikation mit der Verbandsgemeindeverwaltung Weißenthurm erfolgt grundsätzlich formfrei mit einfacher E-Mail (siehe Ziffer 2), sofern nicht ausnahmsweise eine Schriftform von Dokumenten gesetzlich angeordnet ist.

Die Verbandsgemeindeverwaltung Weißenthurm bietet eine Möglichkeit zur elektronischen Kommunikation an. Für den Bereich der Verwaltungsverfahren richtet sich die elektronische Kommunikation nach § 3a des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG RLP). Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet hat. 

Die Verbandsgemeindeverwaltung Weißenthurm eröffnet diesen Zugang nach Maßgabe der folgenden Rahmenbedingungen. Diese gelten nur für die Kommunikation mit der Verbandsgemeindeverwaltung Weißenthurm und gelten nicht für Verweise auf Angebote von Dritten, wie zum Beispiel anderen Behörden.

Grundsätzlich unterscheidet man zwischen formfreien Vorgängen und formgebundenen Vorgängen, für die das jeweilige Gesetz eine bestimmte Form vorschreibt (beispielsweise Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift).

Es wird folgendes Verfahren zur elektronischen Ersetzung der Schriftform zugelassen, das eine formgebundene Kommunikation ermöglicht, § 3a Elektronische Kommunikation, Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG):

Der elektronischen Form genügt ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist. Die Signierung mit einem Pseudonym, das die Identifizierung der Person des Signaturschlüsselinhabers nicht unmittelbar durch die Behörde ermöglicht, ist nicht zulässig.

Unsere Verwaltung unterstützt folgenden Weg zur formgebundenen verschlüsselten elektronischen Kommunikation:

Authentifizierung mittels einer qualifizierten elektronischen Signatur (qeS)

Details beschreiben wir unter: 3.

1.     Allgemeine Hinweise

Für eine Bearbeitung Ihrer E-Mail ist die vollständige Angabe Ihres Namens und einer zustellfähigen postalischen Anschrift erforderlich. Wurde eine elektronische formfreie oder formgebundene Kommunikation eröffnet, geht die Verbandsgemeindeverwaltung Weißenthurm davon aus, dass die gesamte Kommunikation in Bezug auf Ihr aktuelles Anliegen auf elektronischem Weg stattfinden kann, sofern Rechtsvorschriften dem nicht entgegenstehen. Mitteilungen der Verbandsgemeindeverwaltung Weißenthurm an Sie werden dann an die E-Mail-Adresse gesendet, von der aus Sie die Kommunikation eröffnet haben.

Bitte senden Sie der Verbandsgemeindeverwaltung Weißenthurm keine elektronischen Nachrichten (E-Mails), deren eigentlicher Inhalt erst über einen Link von einer Internetseite abgerufen oder heruntergeladen werden muss. Diese häufig umgangssprachlich als „Einschreiben per E-Mail“ bezeichneten Nachrichten werden aus Sicherheitsgründen von der Verbandsgemeindeverwaltung Weißenthurm nicht abgerufen. Abgesehen davon stellt ein „Einschreiben per E-Mail“ keine rechtlich verbindliche Zustellung dar; es entspricht nicht der Zustellung durch die Post mittels eines eingeschriebenen Briefs. 

 

2.     Unterstützte Dateiformate

Auf dem unter Ziffer 2 beschriebenen Kommunikationsweg können Sie auch die auf der Homepage der Verbandsgemeindeverwaltung Weißenthurm veröffentlichten Formulare, die dort zum Download bereitstehen, nach entsprechender Bearbeitung an die Verbandsgemeindeverwaltung Weißenthurm übersenden.

Die von der der Verbandsgemeindeverwaltung Weißenthurm unterstützten Dateiformate für die rechtsverbindliche formfreie oder formgebundene elektronische Kommunikation sowie die Signaturkomponenten für die formgebundene elektronische Kommunikation finden Sie unter http://www.rlp-service.de/ im Download-Bereich des Menüpunktes „VPS“. Bei der formgebundenen elektronischen Kommunikation überprüfen Sie bitte unbedingt auf der angegebenen Internetseite, ob die mit Ihrer Signatursoftware erstellte Datei hier verarbeitet werden kann. Eine rechtsgültige qualifizierte elektronische Signatur kann nur mit Hilfe eines gültigen Signaturzertifikats zur Unterschriftsfunktion erfolgen.

E-Mails dürfen eine Dateigröße von 10 Megabyte inklusive Dateianhängen nicht überschreiten. Folgende E-Mails werden nicht entgegengenommen: E-Mails, die einen Virus oder sonstige Schadsoftware oder Dateien enthalten, die mit einem unbekannten Kennwort versehen sind, die als ausführbare Dateien (z.B. *.exe, *.bat) angehängt wurden oder die automatisierte Abläufe oder Programmierungen (z.B. Makros) beinhalten. E-Mails mit kommerziellen Absichten (SPAM-Mails) werden ebenfalls nicht angenommen. In allen genannten Fällen erhalten Sie von der Verbandsgemeindeverwaltung Weißenthurm keine weitere Mitteilung. 

 

II. Arten der elektronischen Kommunikation mit der Behörde

1.     Formfreie elektronische Kommunikation 

Für eine rechtsverbindliche formfreie Kommunikation steht Ihnen folgende E-Mail Adresse zur Verfügung:

vg-weissenthurm@poststelle.rlp.de 

Wenn Sie einen Antrag stellen wollen oder ein Verwaltungsverfahren abwickeln möchten, benutzen Sie bitte für die gesamte Verfahrenskorrespondenz die oben genannte E-Mail-Adresse. Alle anderen bekannten E-Mail-Adressen der Verbandsgemeindeverwaltung Weißenthurm sowie personenbezogene E-Mail-Adressen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung und E-Mail-Kontaktformulare stellen keinen Zugang für die rechtsverbindliche elektronische Kommunikation mit der Verbandsgemeindeverwaltung Weißenthurm dar. Dies gilt auch dann nicht, wenn Sie im Laufe einer Verfahrensabwicklung eine elektronische Nachricht aus dem persönlichen Postfach einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters der Verwaltung erhalten. Andere E-Mail-Adressen als die oben genannte und sonstige elektronische Zugänge zur Verbandsgemeindeverwaltung Weißenthurm stehen ausschließlich für unverbindliche Anfragen und Auskünfte zur Verfügung. 

Wenn Sie sicher gehen wollen, dass Ihre Nachricht die Verbandsgemeindeverwaltung Weißenthurm erreicht, können Sie sich – wie unter Ziffer 1.1 beschrieben – als Benutzerin oder Benutzer der Virtuellen Poststelle (VPS) im rlp-Service registrieren und Nachrichten über die VPS versenden. Das Gleiche gilt, wenn Sie die Rückantwort von der Verbandsgemeindeverwaltung Weißenthurm anstelle der einfachen Übertragung über das Internet mittels einer gegen fremde Einsichtnahme geschützten Datenübertragung erhalten wollen. 


1.1. Registrierung zur Nutzung der Virtuellen Poststelle (VPS) 

Vor der Übersendung Ihrer Mitteilung können Sie sich freiwillig und kostenlos als Benutzerin oder Benutzer der Virtuellen Poststelle (VPS) im rlp-Service (http://www.rlp-service.de) registrieren. Eine Versendung von Nachrichten an die Verbandsgemeindeverwaltung Weißenthurm als registrierte Benutzerin oder als registrierter Benutzer hat für Sie den Vorteil, dass Sie eine detaillierte technische Übermittlungsbestätigung (Laufzettel) erhalten und die Sicherheit während der Datenübermittlung gewährleistet ist. Zur Registrierung wählen Sie bitte unter http://www.rlp-service.de den Menüeintrag „Registrieren rlp-Service“ und folgen Sie den Anweisungen. Bei der Registrierung werden Ihre Adressdaten erfasst. Die VPS übermittelt Ihnen sodann einen Aktivierungslink an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse. Nach erfolgter Aktivierung können Sie die VPS künftig sowohl für die formgebundene als auch die formfreie elektronische Kommunikation mit der Verbandsgemeindeverwaltung Weißenthurm und anderen Kommunal- und Landesbehörden in Rheinland-Pfalz nutzen, soweit eine entsprechende Zugangseröffnung ausgesprochen ist. Die Datenübertragung erfolgt hierbei geschützt gegen fremde Einsichtnahme. Mit der Registrierung erklären Sie Ihr Einverständnis, dass Ihnen die Verbandsgemeindeverwaltung Weißenthurm und andere Landes- und Kommunalbehörden, mit denen Sie elektronisch Kontakt aufnehmen, in Bezug auf Ihr aktuelles Anliegen Nachrichten in Ihre VPS zusenden kann. Um diese Nachrichten zu lesen, müssen Sie sich in der VPS mit Ihren Benutzerdaten, mit denen Sie sich registriert haben, anmelden. Weitere Hinweise zur VPS sowie die Benutzungsbedingungen finden Sie unter http://www.rlp-service.de

 

1.2.     Verschlüsselung der Dokumente 

Unabhängig von einer Registrierung in rlp-service können Sie Ihre Mitteilungen an die Verbandsgemeindeverwaltung Weißenthurm zur Sicherung der Vertraulichkeit verschlüsselt senden. Dies wird insbesondere bei der Übertragung Ihrer personenbezogenen Daten empfohlen. Hierzu wird ein öffentliches Verschlüsselungszertifikat der Poststelle der Verbandsgemeindeverwaltung Weißenthurm zur Verschlüsselung Ihrer Dokumente unter http://www.rlp-service.de/ im Download-Bereich des Menüpunktes „VPS“ zur Verfügung gestellt. 

 

2.     Formgebundene verschlüsselte elektronische Kommunikation 

Die elektronische Kommunikation mit der Verbandsgemeindeverwaltung Weißenthurm erfolgt grundsätzlich formfrei mit einfacher E-Mail, sofern nicht ausnahmsweise eine Schriftform von Dokumenten gesetzlich angeordnet ist. Wenn die Schriftform vorgeschrieben ist, kann sie durch die formgebundene elektronische Kommunikation ersetzt werden. Eine rechtsverbindliche und formgebundene elektronische Kommunikation ist erforderlich, wenn für Dokumente, die Sie der Verbandsgemeindeverwaltung Weißenthurm übermitteln wollen, gesetzlich die Schriftform angeordnet ist. Dies sind Vorgänge, die zur Bearbeitung in Papierform eine eigenhändige Unterschrift voraussetzen - beziehungsweise Rechtsfristen in Gang setzen - (beispielsweise Schreiben wie Widersprüche und viele Anträge.)

Zugelassenes Verfahren, das die Schriftform ersetzt, ist:

Authentifizierung mittels einer qualifizierten elektronischen Signatur (qeS)

In Deutschland erfüllen qualifizierte elektronische Signaturen (qeS) die Anforderungen an die elektronische Form gemäß § 126a BGB, die die gesetzlich vorgeschriebene Schriftform ersetzen kann. Auch erhalten nur mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehene elektronische Dokumente den gleichen Beweiswert wie (Papier-) Urkunden im Sinne der Zivilprozessordnung (§ 371a Abs. 1 ZPO).

Sie benötigen hierzu ein aktuelles Signaturzertifikat für die Unterschriftsfunktion. Dies erhalten Sie bei einem Zertifizierungsdienstanbieter, der die Identität des Nutzers prüft. Anschließend stellen Sie Ihnen je ein privates und ein öffentliches Zertifikat zur Verfügung.

Die Anbieter, die sich und ihre Dienste als akkreditiert bezeichnen dürfen, werden unter Angabe des jeweiligen Dienstes auf der Internetseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht: www.nrca-ds.de.

Für qualifiziert signierte Dokumente und Nachrichten, die Sie an die Verbandsgemeindeverwaltung Weißenthurm senden möchten, steht Ihnen ausschließlich folgende E-Mail-Adresse der virtuellen Poststelle (VPS) zur Verfügung:

vg-weissenthurm@poststelle.rlp.de 

Alternativ können Sie nach erfolgter Aktivierung die VPS künftig auch direkt zur formgebundenen verschlüsselten elektronischen Kommunikation mittels einer qeS mit der Verbandsgemeindeverwaltung Weißenthurm und anderen Kommunal- und Landesbehörden in Rheinland-Pfalz nutzen.

Denn über die VPS können Sie ebenfalls Dokumente und Mitteilungen, die mit einer qeS versehen sind, direkt aus der VPS heraus an die Verbandsgemeindeverwaltung Weißenthurm senden. Dazu benötigen Sie ein gültiges Signaturzertifikat Signaturkarte eines für die qualifizierte Signatur akkreditierten Anbieters.

Weitere Hinweise zur VPS sowie die Benutzungsbedingungen finden Sie unter:

https://www.rlp-service.de/RLPGateway/fvp/fv/middleware/VPS.aspx

 

Ansprechpartner 

Haben Sie Fragen zur elektronischen Kommunikation mit der Verbandsgemeindeverwaltung Weißenthurm, so wenden Sie sich bitte an: 

Rüdiger Doetsch

Kärlicher Str. 4
56575 Weißenthurm
Telefon: 02637 / 913-133
Fax: 02637 / 913-100
E-Mail: ruediger.doetsch@vgwthurm.de 


Rechtliche Hinweise

Die Verbandsgemeindeverwaltung Weißenthurm übernimmt keine Gewähr dafür, dass das System zur Entgegennahme der von Ihnen übermittelten E-Mails technisch stets zur Verfügung steht. Schadensersatzansprüche gegen die Verbandsgemeindeverwaltung Weißenthurm sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor. Für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gelten die allgemeinen datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

 

Betreiber der virtuellen Poststelle: 

Landesbetrieb Daten und Information (LDI)
Valenciaplatz 6
55118 Mainz
Telefon: 0180/2000 620
Fax: 06131/605-145
E-Mail: HelpDesk@ldi.rlp.de 

 

Rechtliche Besonderheiten: 

Allgemeine Nutzungsbedingungen der Virtuellen Poststelle Rheinland-Pfalz (AGB VPS)

Die VPS wird durch den oben genannten Betreiber zur Verfügung gestellt. Die Nutzung der VPS erfolgt auf Grundlage der "Allgemeinen Benutzungsbedingungen der Virtuellen Poststelle Rheinland-Pfalz" (AGB VPS). 

Durch Nutzung der VPS erkennt der Nutzer die AGB VPS an. 

 

Gewährleistung / Haftung: 

Die Nutzung der virtuellen Poststelle erfolgt auf eigene Gefahr. Für eventuell auftretende Schäden an Ihrem Computersystem übernehmen wir keine Haftung. Die Verbandsgemeindeverwaltung Weißenthurm übernimmt keine Gewähr dafür, dass das System stets zur Verfügung steht. Schadenersatzansprüche gegen die Verbandsgemeindeverwaltung Weißenthurm sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.