Kommunalwahlen


Kommunalwahlen Rheinland-Pfalz 


Am 9. Juni 2024 finden in Rheinland-Pfalz Kommunalwahlen statt. Alle fünf Jahre entscheiden die Bürgerinnen und Bürger über die Zusammensetzung der Orts-, Stadt- und Verbandsgemeinderäte sowie der Kreistage  und wählen die ehrenamtlichen Ortsbürgermeisterinnen und -bürgermeister bzw. die Stadtbürgermeisterinnen und -bürgermeister. Etwa notwendig werdende Stichwahlen finden am 23.06.2024 statt.


Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kommunalwahlen

Die Einreichungsfrist für Wahlvorschläge für die Wahl des Verbandsgemeinderates sowie für die Wahlen der Ortsgemeinde- bzw. Stadträte sowie für die Wahlen der ehrenamtlichen Bürgermeister in den Ortsgemeinden Bassenheim, Kaltenengers, Kettig, St. Sebastian und Urmitz sowie in den Städten Mülheim-Kärlich und Weißenthurm läuft am Montag, 22. April 2024, 18 Uhr ab.

Die Formulare zur Einreichung von Wahlvorschlägen bzw. einen Zugang zum Wahlvorschlagsportal erhalten Sie bei den nebenstehenden Ansprechpersonen.

Allgemeine Informationen und einen Leitfaden zum Aufstellungsverfahren finden sich auf der Internetseite des Landeswahlleiters:

Bekanntmachungen zur Kommunalwahl:

Am Sonntag, dem 09.06.2024, findet neben den Kommunalwahlen auch die Wahl der Landrätin/des Landrats des Landkreises Mayen-Koblenz statt. Bis Montag, 22. April 2024, 18 Uhr, können Wahlvorschläge bei der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz eingereicht werden.




Ohne sie können keine Wahlen stattfinden. Freiwillige, die helfen, sind unverzichtbar für die Demokratie. Wer mit tatkräftiger Hilfe dazu beitragen möchte, dass die rheinland-pfälzischen Kommunalwahlen am 9. Juni 2024 in der Verbandsgemeinde Weißenthurm durchgeführt werden können, ist herzlich willkommen. Gleichzeitig findet an diesem Tag auch die Europawahl statt. Es wird also spannend.

Wahlhelferinnen und -helfer geben Stimmzettel aus, überprüfen Wahlberechtigungen, geben die Wahlurne frei und zählen am Ende die Stimmzettel aus. Näher an einer Wahl und damit an der Grundlage der Demokratie kann man nicht sein. Alle Wahlhelferinnen und -helfer sind hautnah am Abstimmungsgeschehen beteiligt. Gerade in der eigenen Stadt oder Ortsgemeinde eine spannende Sache. Und der Spaß kommt trotz des ernsthaften und wichtigen Hintergrunds in den Abstimmungslokalen auch nicht zu kurz. Wer mindestens 16 Jahre alt ist, in der VG Weißenthurm wohnt und die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, kann Wahlhelferin oder Wahlhelfer werden. Zur Vorbereitung gibt es im Mai 2024 zwei jeweils rund zwei- bzw. dreistündige Schulungen, die Freiwillige in Anspruch nehmen können.

Alle, die am 9. Juni 2023 mit zum Wahlvorstand gehören möchten, werden gebeten, sich im Rathaus bzw. Gemeindebüro ihrer Stadt bzw. Ortsgemeinde zu melden. Dort gibt es weitere Details zum Ablauf des Wahlsonntags und des Auszählungs- und Nachbereitungstages, zur zeitlichen Einteilung und zu den Aufwandsentschädigungen. Eins steht jedoch fest: Der Einsatz ist alles andere als umsonst!

Für alle Wahlhelferinnen und Wahlhelfer bietet die VG Weißenthurm Schulungen an. Details und Anmeldedaten finden Sie hier: