Einfaches Führungszeugnis

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  • Leistungsbeschreibung

    Allgemeines:
    Polizeiliche Führungszeugnisse geben Auskunft darüber, ob die im Zeugnis bezeichnete Person vorbestraft ist oder nicht. Arbeitgeber verlangen daher häufig vor der Einstellung eines neuen Arbeitnehmers oder einer neuen Arbeitnehmerin die Vorlage eines Führungszeugnisses. Es gibt zwei Arten von Führungszeugnissen:

    • das private Führungszeugnis (für private Zwecke)
    • das behördliche Führungszeugnis (zur Vorlage bei einer deutschen Behörde)

    Die Daten des Führungszeugnisses stammen aus dem Bundeszentralregister. Das Führungszeugnis erhält auf Antrag jede Person ab 14 Jahren.

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Weißenthurm

    Das Bundesjustizamt weist darauf hin, dass es bei der Ausstellung von Führungszeugnissen derzeit zu Verzögerungen kommt. Als Ursache nennt das Amt  zusätzlich zu einem erhöhten Antragsaufkommen eine zeitlich begrenzte Mitteilungswelle durch die Meldebehörden. Zudem habe sich aufgrund struktureller Umstellungen im Meldewesen das Volumen der zu verarbeitenden Mitteilungen der Meldebehörden an das Bundeszentralregister kurzfristig stark erhöht. Das erhöhte Fallaufkommen wird nach Auskunft des Bundesjustizamtes voraussichtlich bis Mitte September 2023 andauern. Sollten Ihnen Nachteile durch ein fehlendes Führungszeugnis drohen, können Sie über ein Kontaktformular direkt beim Bundesjustizamt darauf hinweisen. 


  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Gültiger Personalausweis oder Reisepass. 

  • Welche Gebühren fallen an?

    Die Gebühr beträgt 13,00 Euro. Dieser Betrag ist bei Antragstellung bei der örtlichen Meldebehörde zu entrichten. Das Bundesamt für Justiz kann im Falle von „Mittellosigkeit“ oder aus „sonstigen Billigkeitsgründen“ die Gebühr ermäßigen oder von der Erhebung der Kosten absehen.

    Gebühr: 13,00 €
    Vorkasse: Nein

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Es sind keine Fristen zu beachten.

  • Rechtsgrundlage


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An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die Meldebehörde Ihrer Gemeinde.

Zuständige Abteilungen

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