Personalausweis Ausstellung für unter 16 Jährige

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Auf Wunsch der Eltern kann für Kinder unter 16 Jahren ein Personalausweis ausgestellt werden.

  • Voraussetzungen

    • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
    • Es reicht aus, wenn Sie als Erziehungsberechtigter den Ausweis beantragen und das Vorliegen des Einverständnisses des anderen Elternteils schriftlich bestätigt wird.
    • Wenn Sie allein erziehungsberechtigt sind, so müssen Sie einen Nachweis über das Sorgerecht oder Aufenthaltsbestimmungsrecht vorlegen.
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • der jetzige (Kinder-) Personalausweis oder (Kinder-) Reisepass oder Geburtsurkunde,
    • Einverständnis (-erklärung) der Erziehungsberechtigten,
    • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis,
    • ein biometrietaugliches Passfoto (nach der Fotomustertafel).
    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Weißenthurm

    Das Formular zur Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten finden sie hier:

    Einverständniserklärung Passbeantragung

    Wenn sich der Familienname einer/eines Minderjährigen von dem Familiennamen mindestens einer sorgeberechtigten Person unterscheidet, können auf Antrag auf Einbringung eines amtlichen Aufklebers alle sorgeberechtigten Personen im Pass der/des Minderjährigen auf der für amtliche Vermerke vorgesehenen Seite eingetragen werden.

    Das biometrische Passfoto kann für Kinder ab 8 Jahren auch direkt vor Ort an unserem Selbstbedienungsterminal gemacht werden. Beachten Sie bitte, dass kein Passfoto gedruckt und somit ausgehändigt werden kann. Die Nutzungsgebühr liegt bei 8 €. 

    Selbstverständlich sind Sie nach wie vor frei in Ihrer Wahl, ob Sie den Fotografen aufsuchen oder das Terminal nutzen.  

  • Welche Gebühren fallen an?

    • Personalausweis für Kinder und Jugendliche (Antragsteller unter 24 Jahren): EUR 22,80
    • für den vorläufigen Personalausweis: EUR 10,00
    • Aufschlag (außerhalb der Dienstzeit, bei nichtzuständiger Behörde): EUR 13,00
    • Aufschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland: EUR 30,00
       
    • Gebührenreduzierung oder -befreiung möglich für Bedürftige (im Ermessen der Personalausweisbehörde)
  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?