Personalausweis Ausstellung für unter 16 Jährige
Leistungsbeschreibung
Auf Wunsch der Eltern kann für Kinder unter 16 Jahren ein Personalausweis ausgestellt werden.
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
- Es reicht aus, wenn Sie als Erziehungsberechtigter den Ausweis beantragen und das Vorliegen des Einverständnisses des anderen Elternteils schriftlich bestätigt wird.
- Wenn Sie allein erziehungsberechtigt sind, so müssen Sie einen Nachweis über das Sorgerecht oder Aufenthaltsbestimmungsrecht vorlegen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- der jetzige (Kinder-) Personalausweis oder (Kinder-) Reisepass oder Geburtsurkunde,
- Einverständnis (-erklärung) der Erziehungsberechtigten,
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis,
- ein biometrietaugliches Passfoto (nach der Fotomustertafel).
Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde WeißenthurmDas Formular zur Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten finden sie hier:
Einverständniserklärung Passbeantragung
Wenn sich der Familienname einer/eines Minderjährigen von dem Familiennamen mindestens einer sorgeberechtigten Person unterscheidet, können auf Antrag auf Einbringung eines amtlichen Aufklebers alle sorgeberechtigten Personen im Pass der/des Minderjährigen auf der für amtliche Vermerke vorgesehenen Seite eingetragen werden.
Das biometrische Passfoto kann für Kinder ab 8 Jahren auch direkt vor Ort an unserem Selbstbedienungsterminal gemacht werden. Beachten Sie bitte, dass kein Passfoto gedruckt und somit ausgehändigt werden kann. Die Nutzungsgebühr liegt bei 8 €.
Selbstverständlich sind Sie nach wie vor frei in Ihrer Wahl, ob Sie den Fotografen aufsuchen oder das Terminal nutzen.
Welche Gebühren fallen an?
- Personalausweis für Kinder und Jugendliche (Antragsteller unter 24 Jahren): EUR 22,80
- für den vorläufigen Personalausweis: EUR 10,00
- Aufschlag (außerhalb der Dienstzeit, bei nichtzuständiger Behörde): EUR 13,00
- Aufschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland: EUR 30,00
- Gebührenreduzierung oder -befreiung möglich für Bedürftige (im Ermessen der Personalausweisbehörde)
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?