Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe) beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Ihre Einkünfte im Alter (Rente) oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den notwendigen Lebensunterhalt ausreichen, können Sie die Grundsicherung beantragen.

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Weißenthurm

    Personen ab Erreichen der Regelaltersgrenze (65-67 Jahre) sowie volljährige, dauerhaft voll erwerbsgeminderte Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben einen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung, wenn sie ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder  Vermögen bestreiten können. Die Leistungen werden in gleicher Höhe bemessen wie bei der Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen, sind aber – im Unterschied zu diesen – ausdrücklich zu beantragen. Die Leistungen werden regelmäßig für ein Jahr bewilligt. Einkommen, wie z.B. Rentenbezüge oder Vermögen des Leistungsberechtigten, des nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartners sowie des Partners einer eheähnlichen Gemeinschaft, werden wie in der Sozialhilfe angerechnet, jedoch wird gegenüber unterhaltsverpflichteten Kindern bzw. Eltern mit einem Jahreseinkommen unterhalb von 100.000 Euro kein Unterhaltsrückgriff vorgenommen. 

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Die Leistungen der Grundsicherung beginnen mit der Antragstellung. Für Zeiträume vor dem Antrag gibt es keine Nachzahlungen. Die Grundsicherungsleistung wird regelmäßig für 12 Kalendermonate bewilligt und dann überprüft. Ändern sich im Bewilligungszeitraum die persönlichen oder finanziellen Verhältnisse, sind die Änderungen mitzuteilen. Erhöhte Leistungen werden frühestens vom Ersten des Monats gezahlt, in dem die Änderungsmitteilung erfolgt ist. Deshalb ist es wichtig, Änderungen, wie z. B. eine Mieterhöhung, sofort mitzuteilen.

  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Weitere Informationen erhalten Sie bei der Deutschen Rentenversicherung.


An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an das Sozialamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.

Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Weißenthurm

Herr Stephan Auer (Nachname S)

Frau Alina Kneip (Nachname O - R)

Frau Michelle Mittmann (Nachname H - N)

Frau Lena Pander (Nachname A)

Frau Barbara Richter (Nachnamen B - G, T - Z)

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende