Rente/ Rentenversicherung

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Um von Anfang an, also mit Beginn des Rentenanspruchs, das Rentenleben genießen zu können, ist es wichtig, sich rechtzeitig um die Beantragung der Rente zu kümmern, denn Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung werden grundsätzlich nur auf Antrag gewährt.
    Die Anträge werden von verschiedenen Stellen entgegengenommen, die auch die hierfür erforderlichen Formulare bereithalten und Hilfe dazu anbieten.

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Weißenthurm

    Als Ihre Beratungsstelle in Rentenangelegenheiten bei der Verbandsgemeindeverwaltung Weißen­thurm sind wir für Sie in allen fachlichen Fragen der gesetzlichen Rentenver­siche­rung, für die Rentenantragstellung sowie für allgemeine Auskünfte und Beratungen zum Thema Sozialversicherung Ihr Servicepartner.

    Wir halten für Sie ein umfangreiches Angebot an Informationsbroschüren und Formularen der Deutschen Renten­versicherung bereit.

    Darüber hinaus stehen Ihnen die Informations- und Beratungsangebote auf den Internetseiten der Deutschen Rentenversicherung zur Verfügung. 

    Das zentrale Internetportal lautet:

    www.deutsche-rentenversicherung.de 

    www.ihre-vorsorge.de

    Um Ihnen einen zuverlässigen und aktuellen Service vor Ort zu bieten, können sämtliche Rentenan­träge direkt bei der Verbandsgemeindeverwaltung Weißenthurm gestellt werden.     

    Die Anträge werden mit dem Rentenprogramm der Deutschen Rentenversicherung aufgenommen und an den zuständigen Leistungsträger im elektronischen Datenaustausch weitergeleitet.

    Dies erspart zum einen das handschriftliche Ausfüllen der Formulare und garantiert so die Lesbarkeit, zum anderen werden die Rentenanträge sofort nach der Antragsaufnahme an den zuständigen Rentenversicherungsträger im gesicherten Netz gesendet.

    Somit können die Rentenanträge dort schneller bearbeitet werden.

    Unsere wesentlichen Aufgaben sind:

    • Aufnahme von Rentenanträgen 
    • Aufnahme der Meldung zur Krankenversicherung der Rentner (KVdR)
    • Aufnahme von Anträgen für Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten/Mütter-Väterrente
    • Aufnahme von Anträgen für eine freiwillige Versicherung
    • Aufnahme von Anträgen auf Beitragserstattung
    • Aufnahme von Anträgen auf Knappschaftsausgleichsleistungen
    • Aufnahme von Anträgen auf Kontenklärung (rentenrechtlich bedeutsame Zeiten)
    • Aufnahme von Anträgen zur Klärung und Prüfung des Versicherungsverhältnisses für Zeiten im Beitrittsgebiet (ehemalige DDR)   
    • Unterstützung und Mithilfe bei der Beschaffung von Nachweisen für rentenrechtliche  Beitragszeiten, Anrechnungszeiten, Ausfall- oder Ersatzzeiten 
    • Entgegennahme von eidesstattlichen Erklärungen, Verhandlungsniederschriften und Zeugenerklärungen sowie Leistungen im Rahmen der Amtshilfe 
    • Beratung und Information bei Anfragen der Rentenversicherungsträger
    • Beratung und Information zu den Angaben im Versicherungsverlauf 
    • Anforderung von aktuellen Rentenauskünften bei der Deutschen Rentenversicherung
    • Hinweise und Erläuterungen rentenrechtlich spezifischer Begriffe
    • Allgemeine Informationen über gesetzliche Neuregelungen und Entwicklung von Bemessungs- und Berechnungswerten in der gesetzlichen Rentenversicherung
    • Amtliche Beglaubigungen und Bestätigungen in Versicherungsangelegenheiten 

    Es gibt eine Vielzahl von Rentenantragsarten, z.B. Regelaltersrente mit 65 bzw. 67 Jahren, Altersrente für besonders langjährig Versicherte mit 63 Jahren (mindestens 45 Beitragsjahre), Altersrente für langjährig Versicherte (mindestens 35 Beitragsjahre), Altersrente für schwerbehinderte Menschen, Rente wegen Erwerbsminderung, Hinterbliebenenrente (Witwen-/Witwer- und Waisenrente), Er­ziehungs- oder Knappschaftsrente, Mütter/-Väter­rente I (2014) und II (2019).

    Versicherte erhalten die Regelaltersrente, wenn sie die Regelaltersgrenze erreicht und die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt haben. Die Regelaltersgrenze haben vor 1947 Geborene mit Vollendung des 65. Lebensjahres erreicht. Wer in der Zeit zwischen 1947 und 1964 geboren ist, für den wird die Regelaltersgrenze stufenweise auf 67 angehoben.

    Bei rechtzeitigem Antrag beginnt die Regelaltersrente mit dem Folgemonat nach Erreichen der Regelaltersgrenze (§ 99 Sozialgesetzbuch - Sechstes Buch -).

    Damit eine fachgerechte Antragsaufnahme erfolgen kann, benötigen wir einige wichtige Informationen und Unterlagen von Ihnen.

    Ihre Mithilfe erleichtert uns eine rasche Erledigung Ihrer Rentenangelegenheit. Welche Antragsunterlagen für Ihren speziellen Antrag erforderlich sind, erläutern wir Ihnen gerne nach einer vorherigen Terminvereinbarung.   

  • Welche Gebühren fallen an?

    Die Aufnahme von Rentenanträgen und die damit verbundene Unterstützung beim Ausfüllen und Ergänzen der Antragsformulare sind kostenfrei.


An wen muss ich mich wenden?

Ihren Antrag auf Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung stellen Sie am besten bei

  • den Rentenversicherungsträgern,
  • ihren Versichertenältesten (ehrenamtliche Mitarbeiter)
  • dem für Ihren Wohnsitz zuständigen Versicherungsamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.

Diese stellen auch die notwendigen Antragsformulare zur Verfügung und bieten Hilfe beim Ausfüllen der Formulare sowie beim Zusammenstellen der erforderlichen Unterlagen an. 
Zur Entgegennahme und Weiterleitung Ihres Antrages können Sie sich darüber hinaus auch an die für Ihren Wohnsitz zuständige Gemeindebehörde wenden.
Anträge können auch bei allen Sozialleistungsträgern (z.B. Krankenkasse, Agentur für Arbeit) sowie im Ausland bei den amtlichen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland gestellt werden. Alle diese Stellen sind verpflichtet, Ihren Antrag unverzüglich an den zuständigen Rentenversicherungsträger weiterzuleiten.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende