Bebauungsplan - im Verfahren

  • Leistungsbeschreibung

    Bebauungspläne sind aus dem Flächennutzungsplan heraus zu entwickeln. Sie konkretisieren nicht nur die Festlegungen des Flächennutzungsplanes, sie entfalten auch materiell-rechtliche Bindungskraft gegenüber jedermann. Der Bebauungsplan ist das zentrale städtebauliche Rechtsinstrument.

    Der Bebauungsplan wird als Satzung mit Begründung beschlossen. In ihr sind die Ziele, Zwecke und wesentlichen Auswirkungen des Bebauungsplanes darzulegen.

    Zuständig für die Aufstellung des Bebauungsplanes ist die Stadt/ Ortsgemeinde (im Gegensatz zum Flächennutzungsplan; hier liegt die Zuständigkeit bei der Verbandsgemeinde).

    Das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes ist mehrstufig und sehr umfangreich. Unter Umständen kann das Bebauungsplanverfahren mehrere Jahre dauern, da nicht nur die Nachbarkommunen und zahlreiche andere Behörden, sondern auch die Bürgerinnen und Bürger der Verbandsgemeinde Weißenthurm beteiligt werden.

  • Teaser

    Sie möchten ein Grundstück bebauen? Dann erkundigen Sie sich vor Baubeginn bei Ihrer zuständigen Gemeinde, ob bauliche Vorschriften nach dem Bebauungsplan zu beachten sind.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Für die Einsichtnahme in den Bebauungsplan fallen keine Gebühren an.


  • Rechtsgrundlage


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende