Eigentumswechsel von Grundstücken (Bereich Wasser u. Abwasser)

  • Leistungsbeschreibung

    Hier können sie den Eigentumswechsel oder Wohnungseigentumswechsel von Grundstücken (auch der unbebauten) vornehmen, die zu laufenden Entgelten der Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung veranlagt werden. 

    Bitte teilen Sie uns den Zählerstand des Wasserzählers und ggf. des/ der Zwischen- und Gartenzähler zum Tage des Eigentumsübergangs sowie ggf. Ihre neue Anschrift mit, damit wir eine Endabrechnung vornehmen können. 

    Der Eigentumswechsel ist durch Vorlage geeigneter Unterlagen (Notarvertrag, Grundbuchumschreibungsnachricht) sowie Fotos von Zählerständen) nachzuweisen.