Hinweis: Fuchsräude in der Verbandsgemeinde Weißenthurm


Die derzeit in weiten Gebieten Deutschlands grassierende Fuchsräude wurde inzwischen auch in der Verbandsgemeinde Weißenthurm festgestellt. Insbesondere Hunde- und Katzenbesitzer müssen vorsichtig sein. Hunde und Katzen können sich anstecken, wenn sie direkt mit kranken Füchsen oder deren Bauten in Berührung kommen. Auch Menschen können sich also anstecken. Beim Kontakt der Milben mit dem Menschen kann es zum Bild der sogenannten Trugräude kommen, die üblicherweise gut behandelbar ist und problemlos abheilt. Hundehaltern wird dringend geraten, ihre Hunde in der Flur zum Selbstschutz aber auch zum Schutz des Wildes angeleint zu lassen.

Die Fuchsräude, medizinisch „Sarcoptesräude“ genannt, wird durch Grabmilben hervorgerufen. Die weiblichen Milben graben Gänge in der Haut und im Unterhautgewebe, in denen sie ihre Eier ablegen. Die geschlüpften Jungmilben setzen die Grabarbeit fort, bis sie an die Hautoberfläche gelangen, um sich einen anderen Wirt zu suchen. Dabei sterben die Haarwurzel ab, die Haare fallen aus und an der Hautoberfläche bilden sich eitrige, oft blutige Risse. Ehe diese zu sehen sind, lässt sich ein Befall vorwiegend am geänderten Verhalten des Tieres, z. B. des Hundes, erkennen: z. B., wenn er sich auffallend oft kratzt oder  scheuert. Die Behandlung beim Tierarzt ist umso erfolgreicher, je eher sie begonnen wird. Der Verursacher sitzt oft nicht sichtbar auf der Haut, sondern tief im Hautgewebe. Die Ansteckung erfolgt über Hautkontakte mit Milben, die sich noch nicht in der Haut eingegraben oder wieder aus ihr herausgegraben haben. Bei stark befallenen Füchsen kann der Fluchtinstinkt verloren gehen, sodass eine erhöhte Begegnungsgefahr mit den Tieren besteht.

Während Fuchsräude bei Wildtieren meist tödlich verläuft, weil Wildtiere nicht behandelt werden können, kann der Tierarzt bei Hunden und Katzen Antiparasitika anwenden. Die Erkrankung ist grundsätzlich heilbar. Symptome von starkem Juckreiz, Haarausfall und vermehrter Schuppenbildung der Haut sollten Tierbesitzerinnen und Tierbesitzer im Sinne der Sorgfaltspflicht gegenüber den vierbeinigen Begleitern aber durchaus ernst nehmen und unverzüglich einen Tierarzt aufsuchen.