VG Weißenthurm-Pass

VG Weißenthurm-Pass

Zum 1. Januar 2020 hat die Verbandsgemeinde Weißenthurm den „VG Weißenthurm-Pass“ eingeführt. Das Angebot richtet sich an ehrenamtlich tätige Menschen und Personen mit geringem Einkommen. Neben verbandsgemeindeeigenen Leistungen konnten auch externe Partner für den „VG Weißenthurm-Pass“ gewonnen werden. 

Das Angebot des „VG Weißenthurm-Passes“ ist umfangreich und umfasst im Detail folgende Leistungen:

  • 25 Prozent Ermäßigung auf Veranstaltungen der Volkshochschule der Verbandsgemeinde Weißenthurm mit Ausnahme mehrtägiger Studienreisen oder Exkursionen.
  • 25 Prozent Ermäßigung auf alle Angebote der kommunalen Jugendpflege, soweit diese durch die Verbandsgemeinde Weißenthurm getragen werden.
  • 3 Euro Ermäßigung auf die Eintrittspreise für den Zoo Neuwied.
  • 25 Prozent Ermäßigung auf die Eintrittspreise ausgesuchter Attraktionen des Vulkanparks:
    • Vulkanpark Infozentrum in Plaidt
    • Römerbergwerk in Kretz
    • Deutsches Bimsmuseum in Kaltenengers

Anspruchsberechtigt sind Einwohnerinnen und Einwohner, die innerhalb der Verbandsgemeinde Weißenthurm ihren Hauptwohnsitz haben und mindestens eine der nachstehenden Voraussetzungen erfüllen:

  •  Inhaberin oder Inhaber der landesweiten Ehrenamtskarte
  • Bezieher/-innen von Grundsicherung für Arbeitssuchende (Arbeitslosengeld II) nach den Bestimmungen des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) und deren im Haushalt lebende Angehörige, sofern diese selbst Empfänger der Leistungen sind.
  • Bezieher/-innen von Grundsicherung im Alter oder bei dauerhafter voller Erwerbsminderung nach den Bestimmungen des 4. Kapitels des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) und deren im Haushalt lebende Angehörige, sofern diese selbst Empfänger der Leistungen sind.
  • Bezieher/-innen von Hilfe zum Lebensunterhalt nach den Bestimmungen des 3. Kapitels des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) und deren im Haushalt lebende Angehörige, sofern diese selbst Empfänger der Leistungen sind.
  • Empfänger/-innen von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) und deren im Haushalt lebende Angehörige, sofern diese selbst Empfänger der Leistungen sind.
  • Empfänger/-innen von Mietzuschuss/Lastenzuschuss nach dem Wohngeldgesetz.
  • Empfänger/-innen von Leistungen, die einen Kinderzuschlag nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) für ihre minderjährigen in ihrem Haushalt lebenden Kinder erhalten.
  • Heimbewohner/-innen, die laufende Leistungen nach den Bestimmungen des SGB XII erhalten.
  • Empfänger/-innen von wirtschaftlicher Jugendhilfe nach den Bestimmungen des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII).
  • Schüler/-innen, Auszubildende und Studenten/-innen, wenn sie Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) oder Berufsausbildungsbeihilfe nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) erhalten.
  • Menschen, deren monatliches Einkommen die Einkommensgrenze zur Erlangung der Lernmittelfreiheit im Bundesland Rheinland-Pfalz nicht übersteigt.

Die Antragstellung für den „VG Weißenthurm-Pass“ muss persönlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Weißenthurm erfolgen.